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| Reiseversicherung |
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Reiserücktritt-Versicherung Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund (§2 AVB RR) und Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Selbstbehalt Vollschutz: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens 25 € je Person/Objekt) an. Selbstbehalt Basisschutz: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25 € je Person/Objekt).
Reiseabbruch-Versicherung Ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versicherten Reise und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise wegen unerwarteter schwerer Erkrankung. Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten (mindestens 25 € je Person/Objekt) an.
Reise-Krankenversicherung Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten: Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
Kranken-Rücktransport ELVIA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Überführungskosten.
Reise-Assistance Bietet weltweite Hilfe bei Notfällen im Ausland: bei Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite.
Reisegepäck-Versicherung Ersetzt den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereignis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt sowie den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.
Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personenund Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sie interessieren sich für unseren Versicherungsschutz? Alle erforderlichen Informationen wie die Kurzübersicht (Verbraucher- und Produktinformationen) sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie unter www.li-gruppenreisen.de einsehen oder auf telefonische Anfrage unter +49 (0) 89 6 24 244 60 zugesandt bekommen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen der Mondial Assistance International AG. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten.
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